Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. ALLGEMEINES
-
Soweit schriftlich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, unterliegen alle Angebote oder Dienstleistungen und alle sich daraus ergebenden vertraglichen Beziehungen zwischen der CFC Anlagen- und Umweltsicherheit GmbH (nachfolgend „CFC“) und dem Auftraggeber (nachfolgend: „Kunde“) diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“).
-
Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, von denen sie den Auftrag erhalten hat („Kunde“).
-
Die gemäß diesen AGB zwischen dem Kunden und der CFC hiermit vereinbarte Schriftform für die Erstellung und Übermittlung von Dokumenten im Rahmen ihrer vertraglichen Beziehungen (u. a. für Angebote, Annahme, Nebenabrede, Nachträge) ist auch dann gewahrt, wenn dies auf elektronischem Weg erfolgt. Es reicht insofern die Übermittlung via Internet per unverschlüsselter E-Mail oder sonstiger digitaler Übertragungsmöglichkeiten (z. B. via Kundenschnittstelle, Internetportal etc.) oder per Fax aus.
-
Der Kunde akzeptiert, dass via Internet unverschlüsselt versendete Nachrichten mit oder ohne Zutun von Dritten verloren gehen, verändert oder verfälscht werden können, dass herkömmliche E-Mails nicht gegen den Zugriff von Dritten geschützt sind und CFC deshalb für die Vertraulichkeit und Unversehrtheit von E-Mails, die den Verantwortungsbereich der CFC verlassen haben, keinerlei Haftung übernimmt.
-
CFC übernimmt keine Haftung für die Datensicherheit während der Übertragung via Internet und auch nicht für die Datensicherheit, wenn sie in der Hoheit des Kunden sind. Hierunter fallen auch im Zusammenhang mit der elektronischen Übermittlung von Daten auftretende Schadsoftware und hieraus resultierende mögliche Schäden beim Kunden.
-
Sofern CFC vom Kunden keine gegenteiligen schriftlichen Anweisungen vor der Auftragsdurchführung erhält, sind keine anderen Personen als der Kunde selbst berechtigt, der CFC Anweisungen, insbesondere hinsichtlich des Auftragsumfangs oder der Vergabe von Prüfberichten oder Gutachten (nachfolgend: „Berichte“), zu erteilen. Der Kunde ermächtigt hiermit unwiderruflich CFC, Berichte an Dritte weiterzureichen, wenn vom Kunden verlangt oder sofern sich dies nach Ermessen von CFC aus den Umständen, dem Handelsbrauch, der Verkehrssitte oder der Praxis ergibt.
-
Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden sowie mündliche Nebenabreden werden nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung der CFC verbindlich.
II. ERBRINGUNG VON DIENSTLEISTUNGEN
-
CFC wird ihre Dienstleistungen gemäß Absprache mit der erforderlichen Sorgfalt nach den spezifischen Anweisungen des Kunden erbringen. Bei Fehlen von Anweisungen gilt Folgendes:
-
die Festlegungen im Angebot;
-
die einschlägigen regulatorischen Vorgaben, Handelsbräuche, Usancen oder Praktiken; und/oder;
-
solche Verfahren, die die Gesellschaft aus technischen, betriebsorganisatorischen und/ oder wirtschaftlichen Gründen für geeignet erachtet.
-
- Alle Angaben in den Berichten werden abgeleitet aus den zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen und den daraus resultierenden Erkenntnissen. Ferner werden technische Standards in die Bewertung mit einbezogen.
- Berichte der CFC geben ausschließlich die im Zeitpunkt der Bearbeitung festgestellten Tatsachen im Rahmen der Informationen nach Ziffer II Absatz 1 und 2 wieder.
- Der unterzeichnete Bericht (manuell oder elektronisch signiert) ist das allein rechtlich verbindliche Dokument.
- CFC ist nicht verpflichtet, auf Werte oder Tatsachen hinzuweisen oder über diese zu berichten, die außerhalb des vereinbarten Auftragsumfang liegen.
- CFC stellt Berichte in Abstimmung mit dem Kunden in digitaler Form oder/und in Papierform zur Verfügung. Bei Fehlen einer entsprechenden Abstimmung steht es CFC frei, den Bericht nach eigener Wahl dem Kunden entweder in digitaler oder in Papierform zur Verfügung zu stellen. Der in Papierform übermittelte Bericht ist ein Original.
- Wenn der Bericht in digitaler Form übermittelt wird, erfolgt dies in einem digital signierten PDF-Format und ist somit ebenfalls als Original zu betrachten. Wird der Bericht digital übermittelt, übernimmt CFC keine Verantwortung dafür, dass die digitale Form für die Zwecke des Kunden ausreicht. Die Übermittlung des digitalen Berichtes erfolgt via Internet per unverschlüsselter E-Mail oder sonstiger digitaler Übertragungsmöglichkeiten (z. B. via Kundenschnittstelle, Internetportal etc.).
- CFC ist berechtigt nach Absprache mit dem Kunden, die Dienstleistungen ganz oder teilweise einem Subunternehmer zu übertragen. Sie darf alle für die Erfüllung der übertragenen Dienstleistungen erforderlichen Informationen dem Subunternehmer offenlegen.
- Sofern CFC Dokumente hinsichtlich Auftragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Dritten oder Dokumente Dritter erhält, wie z. B. Kopien von Kaufverträgen, etc., werden aus diesen lediglich technische Informationen abgeleitet, ohne den mit dem Kunden vereinbarten Aufgabenbereich oder die vereinbarten Verpflichtungen der CFC zu erweitern oder einzuschränken.
III. BEARBEITUNGSZEITEN
-
CFC erbringt die Dienstleistungen innerhalb marktüblicher Fristen. Termine und Fristen für die Erbringung von Dienstleistungen sind nur verbindlich, wenn und soweit sie von CFC vorher schriftlich bestätigt werden.
-
Die Einhaltung von Terminen und Fristen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen sowie die rechtzeitige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden nach Ziffer IV voraus.
IV. PFLICHTEN DES KUNDEN
Der Kunde wird:
- sicherstellen, dass die für die Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen, Instruktionen und Unterlagen rechtzeitig (dem vereinbarten Auftragsumfang entsprechend, aber mindestens 2 Werktage vor Beginn der vereinbarten Dienstleistung) der CFC überlassen werden;
- den Vertretern der CFC oder eventueller der Subunternehmer zu allen Räumlichkeiten Zutritt gewähren, in denen die Dienstleistungen erbracht werden sollen, sowie alle notwendigen Schritte zur Beseitigung oder Behebung jedweder Behinderungen oder Unterbrechungen bei der Ausführung der geforderten Dienstleistungen ergreifen;
- sofern verlangt, Geräte und Hilfspersonen zur Unterstützung der CFC bei der Auftragsdurchführung zur Verfügung stellen;
- alle notwendigen Maßnahmen für die physische und rechtliche Sicherheit der Arbeitsbedingungen, Orte und Einrichtungen in seinem Verantwortungsbereich, während der Durchführung der Dienstleistungen in alleiniger Verantwortung sicherstellen;
- CFC im Voraus über alle bekannten Risiken oder Gefahren – gleich ob gegenwärtig oder potenziell –, die mit dem Auftrag verbunden sind, z. B. Vorhandensein oder Möglichkeit von Strahlung, toxischer, schädlicher oder explosiver Bestandteile oder Materialien sowie Umweltverschmutzung oder Gifte, benachrichtigen.
- all seine Rechte geltend machen und all seine Verpflichtungen erfüllen, die ihm aus Vertrag oder Gesetz gegenüber Dritten zustehen.
V. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
- Für die Lieferungen und Leistungen zahlt der Kunde der CFC die vereinbarten Preise. Bei fehlender Preisvereinbarung zwischen CFC und dem Kunden bestimmen sich die vom Kunden zu zahlenden Preise nach den gültigen Preislisten der CFC (die Gegenstand von Anpassungen sein können). Die Vergütung wird, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Zahlungen sind auf das in der Rechnung angegebene Konto unbar zu leisten. Die Zahlung per Scheck ist ausgeschlossen. Andere Erfüllungsarten und Skonti werden nur gewährt, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie etwaiger Reise- und Versandkosten.
- CFC kann Kosten für Verpackung, Transport oder Vervielfältigungen gesondert in Rechnung stellen.
- Aufwendungen von eingebunden Subunternehmen werden gesondert in Rechnung gestellt.
- Der Kunde kommt ohne Mahnung in Verzug. Ab Verzugsbeginn ist CFC berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen (u. a. gemäß § 288 BGB) und sonstigen Verzugsschaden vom Kunden zu verlangen.
- Gegen Ansprüche der CFC kann nur dann aufgerechnet oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
- Der Kunde hat alle im Zusammenhang mit der Forderungsbetreibung entstehenden Kosten, so z. B. Inkasso- und Anwaltsgebühren, zu tragen.
- CFC ist berechtigt und verpflichtet, die Preise nach billigem Ermessen gemäß 315 BGB anzupassen. Der Anlass für eine solche Preisanpassung ist ausschließlich eine Änderung der Kosten, die für die Preisberechnung maßgeblich sind, insbesondere Kosten für Energie (bspw. Strom, Gas, Kraftstoffe), Lohn- und Materialkosten sowie Kosten für zur Leistungserbringung notwendige Vorleistungen. CFC überwacht fortlaufend die entsprechende Kostenentwicklung.
- Eine Preissenkung seitens CFC ist jederzeit möglich; eine Preiserhöhung wird hingegen nur wirksam, wenn CFC dem Kunden die Preisanpassung mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu kündigen. Sofern sich während der Vertragslaufzeit herausstellt, dass sich kostenrelevante Kundenangaben geändert haben und/oder ändern werden oder dass die tatsächlichen Gegebenheiten beim Kunden mit den zuvor der CFC mitgeteilten Angaben nicht übereinstimmen, kann CFC jederzeit die Preise den relevanten veränderten Gegebenheiten anpassen.
- Bei unvorhergesehenen Hindernissen oder Zusatzkosten bei Erbringung der Dienstleistungen bemüht sich die CFC, den Kunden zu informieren; sie ist zudem berechtigt, den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Ist die CFC aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen teilweise oder vollständig an der Durchführung der Dienstleistungen gehindert (inkl. bei Verletzung der in Ziffer IV bestimmten Pflichten des Kunden), darf die CFC folgende Zahlungen vom Kunden verlangen:
- den Betrag aller nicht zurückerstattungsfähigen Kosten, welche der CFC entstanden sind; und
- den Teil der vereinbarten Vergütung, der dem bereits erbrachten Teil der Dienstleistungen entspricht.
- den Betrag aller nicht zurückerstattungsfähigen Kosten, welche der CFC entstanden sind; und
Der Rechnungsversand erfolgt in der Regel per E-Mail als PDF-Datei.
VI. STEUERKLAUSEL INTERNALTIONALE DIENSTLEISTUNGEN
-
Diese Klausel findet nur dann Anwendung, wenn entweder der Kunde und/oder der Subunternehmer der CFC seinen Sitz außerhalb von Deutschland hat.
-
Alle Preise und Kosten für Dienstleistungen, die von CFC oder einem Subunternehmer erbracht werden, enthalten keine Steuern. Hierunter fallen u. a. Mehrwertsteuern oder gleichwertige Abgaben, Steuern insbesondere Einfuhrzölle, Stempelgebühren, Nebenkosten oder Quellensteuern. Sie enthalten auch keine sich darauf beziehenden Verbindlichkeiten, die dem Kunden nach geltendem nationalem Recht berechnet werden.
-
Jegliche durch den Kunden geleistete Zahlung ist frei von und ohne Einbehalt oder Abzug von allen Steuern zu erbringen. Dies gilt nicht, wenn ein solcher Einbehalt oder Abzug aufgrund geltenden Rechts bzw. geltender Doppelbesteuerungsabkommen verlangt wird. Der Kunde stellt der CFC unverzüglich Nachweise für eine derartige Zahlung sowie Kopien aller Dokumente zur Verfügung, die bei jeder derartigen Zahlung vorgelegt werden.
-
Die Parteien bemühen sich nach besten Kräften um eine Rückvergütung der Abzugsbeträge oder Erstattung der jeweiligen Steuer. Sie unterstützen sich gegenseitig bei ihren Verpflichtungen in dieser Hinsicht. Zurückgezahlte Steuern werden entsprechend den zustehenden Beträgen erstattet.
VII. EINSTELLUNG ODER BEENDIGUNG VON DIENSTLEISTUNGEN
CFC ist berechtigt, sofort und ohne eigene Haftung die Dienstleistungen vorübergehend einzustellen, ganz zu beenden oder den Vertrag fristlos zu kündigen bei:
- Nichterfüllung der sich aus den vertraglichen Beziehungen ergebenden Pflichten durch den Kunden, der trotz entsprechender Abmahnung nicht binnen 10-tägiger Frist abgeholfen wird; und/oder
- Zahlungseinstellung oder Vereinbarung zur Abwendung einer Insolvenz, bei bereits fälligen, mehrfach angemahnten Zahlungen des Kunden, Einstellung des Geschäftsbetriebes oder Zwangsverwaltung auf Seiten des Kunden.
VIII. HAFTUNG
- CFC ist weder Versicherer noch Garantiegeber und lehnt die Übernahme der damit verbundenen Verantwortung ab.
- Berichte werden auf Grundlage der vom Kunden oder in seinem Auftrag überlassenen Informationen und Dokumenten erstellt und dienen ausschließlich dem Nutzen des Kunden. Der Kunde hat in eigener Verantwortung die erforderlichen Schlüsse hieraus zu ziehen. Weder CFC noch ihre leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder Subunternehmer sind gegenüber dem Kunden oder Dritten verantwortlich für jede Art von Handlungen, welche auf Grundlage von solchen Berichten getroffen oder unterlassen worden sind. Beruhen die Dienstleistungen auf vom Kunden übermittelten unklaren, falschen, unvollständigen oder irreführenden Informationen, besteht ebenfalls keine Haftung.
- CFC haftet nicht für verspätet, teilweise oder vollständig nicht erbrachte Dienstleistungen, sofern dies direkt oder indirekt von Ereignissen herrührt, die außerhalb der Kontrolle der CFC liegen (z. B. bei Verletzung der in Ziffer IV bestimmten Pflichten des Kunden oder in Fällen höherer Gewalt).
- Die Haftung der CFC aufgrund einfacher Fahrlässigkeit bei Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen.
IX. FRISTEN
-
Im Falle von Schadensersatzansprüchen hat der Kunde innerhalb von drei Monaten nach Entdeckung der schadensbegründenden Umstände dies schriftlich gegenüber der CFC anzuzeigen.
-
In jedem Fall verjähren Schadensersatzansprüche der Parteien aus Pflichtverletzungen der jeweils anderen Partei nach 24 Monaten, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
X. GEHEIMHALTUNG
Der Kunde und CFC verpflichten sich, die im Rahmen der vertraglichen Beziehungen von der jeweils anderen Partei erhaltenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse geheim zu halten, nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte weiterzugeben und nicht unberechtigt für eigene Zwecke zu nutzen. Im Rahmen der vertraglichen Beziehungen erhaltene Informationen werden von CFC vertraulich behandelt, es sei denn, sie sind öffentlich bekannt oder zugänglich, oder sie waren der CFC bereits bekannt oder sie sind ihr von einem Dritten ohne Bruch einer Geheimhaltungspflicht bekannt gegeben worden.
XI. GEISTIGES EIGENTUM UND EINRÄUMUNG VON NUTZUNGSRECHTEN
- CFC behält sich sämtliche Rechte an den im Rahmen der erbrachten Dienstleistungen gewonnenen Daten und an den erstellten Berichten vor.
- Der Kunde darf die im Rahmen der vertraglichen Beziehungen gefertigten Berichte mit allen Tabellen, Berechnungen und sonstigen Einzelheiten nur nach vollständiger Zahlung der Vergütung für den vertraglich vereinbarten Zweck verwenden. Dem Kunden ist jedoch nicht gestattet, die Berichte zu verändern, zu bearbeiten oder nur auszugsweise zu verwenden. Eine Weitergabe von Berichten an Behörden oder andere öffentliche Stellen ist zulässig, sofern und soweit dies nach dem vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Jede – auch auszugsweise – Veröffentlichung oder Wiedergabe der Berichte, insbesondere über das Internet oder zu Werbezwecken, sowie jede sonstige Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung der CFC zulässig.
XII. DATENSCHUTZ
Bei der Leistungserbringung können CFC und der Kunde wechselseitig Zugriff auf die personenbezogenen Daten der anderen Partei erlangen. Die Parteien verarbeiten die personenbezogenen Daten nur zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen in eigener Verantwortung. Eine weitergehende Verarbeitung, die eine Zweckänderung darstellt, ist untersagt. CFC und der Kunde müssen
- die personenbezogenen Daten im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 (DS-GVO) und anderen gesetzlichen Verpflichtungen verarbeiten sowie
- die Informationspflichten der Artikel 13 ff. DS-GVO erfüllen. CFC stellt dem Kunden hierfür die Datenschutzinformation für Kunde auf Anfrage zur Verfügung. Es obliegt dem Kunden, seine im Rahmen des Vertragsverhältnisses tätigen Mitarbeiter hierüber zu unterrichten und ihnen die Datenschutzinformation für Kunden zugänglich zu machen
XIII. HÖHERE GEWALT
CFC haftet nicht für Unmöglichkeit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung oder für Leistungsverzögerung (en), soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare und/oder vermeidbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Material und / oder Energie, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Mangel an Energie oder Rohstoffen, bzw. bei Schwierigkeiten bei der Einholung notwendiger behördlicher Maßnahmen) verursacht worden sind, die CFC nicht zu vertreten hat. CFC wird dies dem Kunden unverzüglich anzeigen. Sobald die hindernden Umstände wegfallen, hat CFC dies dem Kunden entsprechend anzuzeigen und die Ausführung der Leistung wieder aufzunehmen. Sofern derartige vorgenannte Ereignisse der CFC die Ausführung der Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist oder die Dauer der Behinderung länger als drei Monate anhält, ist CFC nach eigener Wahl zum Rücktritt vom Vertrag oder zu dessen Kündigung ganz oder teilweise berechtigt. Ist eine vorgenannte Behinderung von vorübergehender Dauer, verlängern sich die Fristen zur Ausführung der Leistung oder verschieben sich die Leistungstermine im Zweifel mindestens um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist. Im Falle der Kündigung vergütet der Kunde der CFC Folgendes:
- die der CFC entstandenen aufgrund des Abbrechens der Vertragsdurchführung fehlgeschlagenen Aufwendungen;
- einen Teilbetrag des vereinbarten Entgelts, der dem durch CFC tatsächlich geleisteten Teil der Dienstleistung entspricht.
Im Übrigen entfällt der Vergütungsanspruch der CFC. Darüberhinausgehende Erfüllungs- oder Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden anlässlich von Leistungshinderungen der CFC im Zusammenhang mit einem der vorgenannten Ereignisse nicht zu.
XIV. VERSCHIEDENES
- Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise für unwirksam oder nicht durchsetzbar befunden werden, berührt oder beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen.
- Während der Erbringung der Dienstleistungen und für die anschließende Zeit von einem Jahr ist es dem Kunden nicht gestattet, direkt oder indirekt Mitarbeiter der CFC abzuwerben, hierzu zu ermutigen oder dies mittels Angebote zu versuchen.
- CFC darf die Zusammenarbeit mit dem Kunden als Referenz nennen. Der Kunde kann der Verwendung innerhalb von vier Wochen nach Begründung der vertraglichen Beziehungen schriftlich widersprechen.
XV. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND, STREITBEILEGUNG
- Alle Streitigkeiten, die sich aus den vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und der CFC ergeben, unterliegen der Anwendung und Auslegung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des Internationalen Privatrechts.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche dieser Streitigkeiten ist der Sitz der CFC. CFC kann den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
Stand: 15.06.2025